Erwerbsminderungsrente: Was die gesetzliche Rente wirklich leistet (und warum es oft nicht reicht)

Viele Menschen gehen davon aus, dass sie im Falle einer Berufsunfähigkeit automatisch durch die gesetzliche Rentenversicherung abgesichert sind. Diese Annahme ist gefährlich, denn die gesetzliche Leistung, die in diesem Fall greifen kann – die Erwerbsminderungsrente – unterscheidet sich in mehreren wichtigen Punkten von einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung und reicht für die meisten Menschen bei weitem nicht aus.

Was ist die Erwerbsminderungsrente überhaupt?

Die Erwerbsminderungsrente ist eine Leistung der gesetzlichen Rentenversicherung für Personen, deren Leistungsfähigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt gesundheitlich eingeschränkt ist. Sie wird in zwei Stufen unterschieden: die volle Erwerbsminderungsrente für Menschen, die weniger als drei Stunden täglich arbeiten können, und die teilweise Erwerbsminderungsrente für Menschen, die noch drei bis unter sechs Stunden täglich arbeiten können.

Der entscheidende Unterschied zur Berufsunfähigkeit

Hier liegt der zentrale Unterschied zu einer privaten BU-Versicherung: Die gesetzliche Prüfung stellt darauf ab, ob überhaupt noch irgendeine Tätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt ausgeübt werden kann – nicht, ob der zuletzt ausgeübte Beruf noch möglich ist. Ein Facharbeiter, der seinen körperlich anspruchsvollen Beruf nicht mehr ausüben kann, aber theoretisch noch eine leichte Bürotätigkeit verrichten könnte, erhält häufig keine oder nur eine reduzierte Erwerbsminderungsrente – obwohl er in seinem erlernten und ausgeübten Beruf klar berufsunfähig ist.

Eine private Berufsunfähigkeitsversicherung dagegen zahlt in der Regel bereits dann, wenn die zuletzt ausgeübte Tätigkeit zu einem bestimmten Prozentsatz nicht mehr ausgeübt werden kann – unabhängig davon, ob theoretisch ein anderer Beruf möglich wäre.

Wer hat überhaupt Anspruch?

Ein Anspruch auf Erwerbsminderungsrente setzt in der Regel eine bestimmte Mindestversicherungszeit in der gesetzlichen Rentenversicherung voraus sowie ausreichend viele Beitragsmonate in einem bestimmten Zeitraum vor Eintritt der Erwerbsminderung. Das bedeutet: Selbstständige, die nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind, haben oft überhaupt keinen Anspruch. Auch junge Berufseinsteiger, die noch nicht lange genug eingezahlt haben, können leer ausgehen.

Warum die Höhe oft nicht ausreicht

Selbst wer einen Anspruch hat, muss mit einer Rentenhöhe rechnen, die sich aus den bisher eingezahlten Rentenbeiträgen ergibt – ähnlich wie bei der regulären Altersrente. Da die Erwerbsminderung häufig in jüngeren Jahren eintritt, in denen erst wenige Beitragsjahre angesammelt wurden, fällt die resultierende Rente in vielen Fällen deutlich niedriger aus, als für einen angemessenen Lebensstandard nötig wäre.

Die praktische Konsequenz für Ihre Absicherung

Die Differenz zwischen dem, was Sie tatsächlich zum Leben brauchen, und einer möglichen Erwerbsminderungsrente wird als Versorgungslücke bezeichnet. Diese Lücke ist genau der Betrag, den eine private Berufsunfähigkeitsversicherung realistisch abdecken sollte. Wer keinen oder nur einen geringen Anspruch auf Erwerbsminderungsrente hat, sollte diesen Umstand bei der Wahl der BU-Rentenhöhe entsprechend stärker gewichten.

Berechnen Sie jetzt Ihre persönliche Versorgungslücke.

Zum Versorgungslücken-Rechner →

Häufige Fragen

Wer hat überhaupt Anspruch auf Erwerbsminderungsrente?

In der Regel nur, wer eine bestimmte Mindestversicherungszeit in der gesetzlichen Rentenversicherung erfüllt hat. Selbstständige und viele Berufsanfänger haben häufig keinen Anspruch.

Ist die Erwerbsminderungsrente das Gleiche wie eine Berufsunfähigkeitsrente?

Nein. Die Erwerbsminderungsrente prüft, ob überhaupt noch irgendeine Tätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt möglich ist, während eine private BU-Rente auf den zuletzt ausgeübten Beruf abstellt.

Warum reicht die Erwerbsminderungsrente meist nicht aus?

Sie orientiert sich an den eingezahlten Rentenbeiträgen und liegt für die meisten Betroffenen deutlich unter dem, was zum Erhalt des bisherigen Lebensstandards nötig wäre.

Wie finde ich heraus, wie viel Erwerbsminderungsrente ich zu erwarten hätte?

Die Deutsche Rentenversicherung stellt auf Anfrage eine Renteninformation zur Verfügung, die eine Schätzung enthalten kann. Für eine verbindliche Aussage ist eine individuelle Anfrage nötig.

Was sollte ich tun, wenn ich keinen Anspruch auf Erwerbsminderungsrente habe?

In diesem Fall sollte Ihre private BU-Versicherung Ihren vollständigen Bedarf abdecken, da keine staatliche Leistung zur Verfügung steht.