Versorgungslücke berechnen
Tritt Berufsunfähigkeit ein, zahlt die gesetzliche Rentenversicherung manchen Betroffenen eine Erwerbsminderungsrente – diese fällt jedoch häufig deutlich niedriger aus als der tatsächliche Bedarf, und viele Selbstständige sowie jüngere Arbeitnehmer haben gar keinen Anspruch darauf. Die Differenz zwischen Ihrem Bedarf und einer eventuell zu erwartenden staatlichen Leistung ist die Lücke, die eine private BU-Versicherung realistisch abdecken sollte.
Warum reicht die gesetzliche Rente oft nicht?
Die Erwerbsminderungsrente wurde in den letzten Jahrzehnten mehrfach reformiert und liegt heute für die meisten Betroffenen deutlich unter dem, was zum Erhalt des Lebensstandards nötig wäre. Zudem setzt ein Anspruch in der Regel eine bestimmte Mindestversicherungszeit in der gesetzlichen Rentenversicherung voraus – Selbstständige, Berufsanfänger und viele Beamte haben häufig gar keinen Anspruch.
Was tun, wenn keine Erwerbsminderungsrente zu erwarten ist?
In diesem Fall setzen Sie bei "erwartete Erwerbsminderungsrente" einfach 0 € ein. Die volle Versorgungslücke entspricht dann Ihrem gesamten ermittelten Bedarf – dieser Betrag sollte vollständig privat abgesichert werden.
Gilt das auch für Österreich oder die Schweiz?
Nein. Dieser Rechner bildet ausschließlich das deutsche System ab. Österreich kennt eine eigene Invaliditäts-/Berufsunfähigkeitspension, die Schweiz eine Invalidenversicherung (IV) mit einer anderen Anspruchslogik – beide unterscheiden sich in Voraussetzungen und Berechnung deutlich vom deutschen Modell und werden hier bewusst nicht mit einer deutschen Formel nachgebildet.
Häufige Fragen zur Versorgungslücke
Woher weiß ich, wie hoch meine Erwerbsminderungsrente wäre? +
Gilt dieser Rechner auch für Österreich oder die Schweiz? +
Was, wenn ich als Selbstständiger keinen Anspruch habe? +
Ist die Versorgungslücke die Versicherungssumme, die ich abschließen sollte? +
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