Detaillierte BU-Bedarfsermittlung

Diese Methode ist präziser als die pauschale Prozent-Faustformel: Sie listen Ihre tatsächlichen monatlichen Fixkosten auf, ziehen Kosten ab, die im Falle einer Berufsunfähigkeit ohnehin wegfallen würden (z. B. Fahrtkosten oder Arbeitskleidung), und addieren zusätzliche Beträge, die Sie weiterhin absichern möchten – etwa eine Altersvorsorge-Rücklage, die sonst wegfallen würde.

Hinweis: Auch diese Berechnung ist eine Orientierungshilfe. Prüfen Sie anschließend, wie groß die Versorgungslücke gegenüber einer möglichen gesetzlichen Leistung ist.
Weiter zur Versorgungslücke →

Warum diese Methode genauer ist

Die pauschale Faustformel geht von einem typischen Haushalt aus. In der Realität unterscheiden sich Fixkosten stark – wer eine hohe Kreditrate für ein Eigenheim trägt oder Kinder unterhält, braucht oft eine höhere Absicherung als 70–80% des Nettoeinkommens nahelegen würden. Die detaillierte Bedarfsermittlung bildet die tatsächliche finanzielle Situation ab.

Rechenbeispiel: Monatliche Fixkosten von 2.800 € abzüglich 250 € wegfallender berufsbedingter Kosten (Fahrtkosten, Arbeitskleidung, Verpflegung) plus 300 € gewünschte Altersvorsorge-Rücklage ergeben: 2.800 € − 250 € + 300 € = 2.850 € monatlicher BU-Rente-Bedarf. Das ist bewusst ein anderer Wert als die reine Faustformel (2.400 € bei gleichem Nettoeinkommen von 3.200 €) – der Unterschied zeigt, warum die individuelle Situation zählt.

Was gehört zu den wegfallenden Kosten?

Dazu zählen typischerweise Fahrtkosten zur Arbeit, Kosten für Arbeitskleidung, Verpflegungsmehraufwand und teilweise geringere Steuerlast durch den Wegfall des Erwerbseinkommens. Diese Posten dürfen von den Fixkosten abgezogen werden, da sie im Falle einer Berufsunfähigkeit nicht mehr anfallen.

Grenzen auch dieser Methode

Auch die detaillierte Bedarfsermittlung bleibt eine Orientierungshilfe: Sie ersetzt keine individuelle Prüfung von Steuereffekten, Sozialversicherungsfragen oder bereits bestehenden Absicherungen. Für eine belastbare Entscheidung vor Vertragsabschluss empfiehlt sich zusätzlich ein Gespräch mit einem unabhängigen Versicherungsberater.

Häufige Fragen zur Bedarfsermittlung

Welche Kosten zähle ich zu den monatlichen Fixkosten? +

Miete oder Kreditrate, Lebenshaltungskosten, laufende Versicherungsbeiträge, Unterhaltszahlungen und alle regelmäßig anfallenden Ausgaben, die auch bei Berufsunfähigkeit weiterlaufen würden.

Wie schätze ich meine wegfallenden Kosten realistisch ein? +

Typische wegfallende Posten sind Fahrtkosten zur Arbeit, Kosten für Arbeitskleidung und Verpflegungsmehraufwand. Ein grober, aber ehrlicher Schätzwert reicht für die Orientierung aus; für eine genaue Zahl können Sie Ihre letzten Kontoauszüge heranziehen.

Muss ich die Altersvorsorge-Rücklage angeben? +

Nein, das Feld ist optional und auf 0 setzbar. Es ist aber sinnvoll, wenn Sie bereits regelmäßig für die Rente sparen und diesen Betrag im Falle einer Berufsunfähigkeit nicht verlieren möchten.

Was mache ich mit dem Ergebnis dieser Berechnung? +

Das Ergebnis ist Ihr geschätzter monatlicher BU-Rente-Bedarf. Im nächsten Schritt sollten Sie mit dem Versorgungslücken-Rechner prüfen, welcher Teil davon bereits durch eine mögliche gesetzliche Leistung abgedeckt sein könnte.

Weiterlesen: Faustformel vs. Bedarfsermittlung im Vergleich · Zur Faustformel · Alle FAQ